© dieter kaufmann 2018
Kinder brauchen ihre eigene Welt, also auch sichere schöne Straßen für sich
Das Kinder-Straßen-
Netz
Die örtliche Polizei macht mit den Kita- und
Schulkindern zur Einführung Führungen und
Fahrradtouren auf den verbundenen Kinder-
Straßen.
Die Schulen nutzen die vebundenen Kinder-
Straßen für das Schüler-Wegenetz, das sie für
jeden Schüler erstellen müssen.
Es gibt ein städtisch organisiertes freies W-Lan
auf den Kinder-Straßen, vielleicht über die
Anwohner-W-Lan-Server. Es dient Jüngeren, die
ohne Smartphone nicht leben können und
besorgten Eltern, die ihre Kleinen immer per
Smartphone erreichen können wollen.
Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ist Kinder-
Straßen-Ruhe. Alle Kinder spielen auf der
Straße nur noch ruhig.
Gewerbetreibende integrieren ihre
gewerblichen Tätigkeiten in diese Kinder-
Regeln.
Die Erstellung und vielleicht anfangs auch der
Betrieb des Kinder-Straßen-Netzes könnten als
Musterprojekte durch den Kreis, das Land, den
Bund oder die EU in einer Anfangsphase
gefördert werden.
Verbundene Kinder-Straßen sind Teil der
kommunalen Aufgaben im Rahmen der
Daseinsvorsorge und sollte notfalls zu einem
einklagbaren Recht für Eltern von Kindern
werden.
Kinder machen mehr ca. 13% der Bevölkerung
aus. 10% des Straßennetztes sollten Kinder-
Straßen sein.
Wie könnten verbundene Kinder-Straßen bürokratisch
geregelt werden?
Jede 3.-5. Nebenstraße wird per Verordnung
zu einer Kinder-Straße.
Diese Kinder-Straßen sind miteinander
verbunden.
Sie sind speziell gekennzeichnet.
Verbundene Kinder-Straßen sollten an oder der
Nähe von Kitas, Kinderspielplätzen und Schulen
vorbeiführen, vor denen Auto-Parkverbot
herrscht.
Kinder-Straßen gehen durch alle
Viertel, durch die gesamte Gemeinde, überall
da, wo Wohngebiete sind. Die Industriegebiete
bleiben ausgenommen.
Auf den Kinder-Straßen dürfen sich Anwohner-
Fahrzeuge bewegen, allerdings nur mit
Schrittgeschwindigkeit, alle Autos, LKWs und
Fahrräder.
Die Durchfahrt ist für alle (Nichtanwohner)
Autos verboten. LKWs haben beschränkte
Zulieferungs-Möglichkeiten
Kinderwagen auf der Straße sind erwünscht,
ebenso langsame Fahrradfahrer und Spaziergänger.
Radrennfahrer gefährden Kinder und gehören
auf Fahrradwege, bzw. Fahrrad-Schnellwege.
Für Autos gelten reduzierte Parkflächen,
Anwohnerparkplätze, ansonsten herrscht
Parkverbot. Parkautomaten erlauben Fremden
ein Zeit-begrenztes Parken.
Regelmäßig finden sich integriert kleine
Spielflächen, die auch für Kindergeburtstage
nutzbar sind.
Ebenso regelmäßig gibt es Sitzbänke für Ältere.
Alte (oder andere) können dort ein wenig auf
die Kinder aufpassen.
An den Übergangsstellen über große
Verkehrsstraßen sind Ampeln angebracht mit
langen seltenen Ampelphasen, mit einer Angabe der
Zeit, wann die nächste lange Kinder-Grünphase
kommt.